Blog: Der Likedeeler

Rundfunkgebühren für PCs nicht zulässig

Rundfunkgebühren für PCs nicht zulässig Für Computer mit Internetanschluss dürfen nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig keine Rundfunkgebühren erhoben werden. Eine Dolmetscherin aus dem Kreis Goslar hatte gegen die Rundfunkanstalt NDR geklagt, die Gebühren für ihren gewerblich genutzten Zweit-PC haben wollte. Das Gericht urteilte in seiner am Montag veröffentlichen Entscheidung, der NDR stelle derzeit im Internet "keinen gebührenrechtlich relevanten Rundfunk zur Verfügung". Der Sender könne seine Radioprogramme im Internet nicht unbegrenzt vielen Nutzern anbieten. Deshalb sei die Gebühr unzulässig. (4 A 188/09) Quelle: ddl-board Nette Internetradio-Programme sind übrigens Radiotracker (derzeit Version 6.0, mit Aufnahmefunktion kostenpflichtig) Phonostar (derzeit [...]
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